Elektronikversicherung

Elektronikversicherung
Zweig der  technischen Versicherung. Sie ersetzt dem Betreiber oder Eigentümer betriebsfertiger Schwachstromanlagen entweder die für die Wiederherstellung oder Neubeschaffung seiner beschädigten, zerstörten oder abhanden gekommenen Anlagen anfallenden Kosten, oder sie leistet Naturalersatz. Versichert sind Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse wie menschliches Versagen in Form von Bedienungsfehlern, Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit, technisches Versagen in Form von Überspannung, Induktion oder Kurzschluss, Feuergefahren, sowie Schäden durch Vorsatz Dritter, Sabotage oder Vandalismus. Ausgeschlossen sind u.a. Schäden durch betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • technische Versicherung — Zweig der ⇡ Sachversicherung, in dem technische Anlagen und/oder technische Betriebseinrichtungen während der Herstellung, der Einrichtung und des Betriebs gegen unvorhergesehen eintretende Schäden versichert werden. Arten: (1) T.V. vor… …   Lexikon der Economics

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